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Sterbehilfe
: Neuer Antrag beim Bundesinstitut

BERLIN | Erstmals nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur möglichen Beteiligung des Staates an der Sterbehilfe in extremen Einzelfällen muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über einen Fall entscheiden. Es gebe einen Antrag, in dem die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natriumpentobarbital beantragt worden sei, sagte ein Sprecher der Behörde dem Berliner Tagesspiegel. Es sei noch nicht klar, wann darüber entschieden werde. (epd)