Staatsanwälte bleiben dran

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beharrt darauf, drei Pflegekräfte wegen einer mutmaßlichen Mitverantwortung für die Mordserie des Krankenpflegers Niels H. am ehemaligen Klinikum Delmenhorst anzuklagen. Der Vorwurf lautet auf Tötung durch Unterlassen. Das Landgericht Oldenburg hatte zuvor die Anklage gegen die beiden Krankenpflegerinnen und einen Pfleger wegen nicht ausreichenden Tatverdachts zurückgewiesen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft gestern Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden. Zugelassen hatte das Gericht Anklagen gegen zwei damalige Oberärzte. (dpa)