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und heute
: …haben Mercedes- Mitarbeiter geklagt

Muss ein Streik angekündigt werden? Über diese Frage verhandelt heute das Landesarbeitsgericht Bremen. Geklagt haben Mitarbeiter von Mercedes Benz. Diese hatten im Dezember 2015 spontan ihre Arbeit niedergelegt. Anschließend bekamen sie von Mercedes 761 Abmahnungen, die in erster Instanz als rechtens angesehen wurden. Die Abmahnungen wurden später aus den Personalakten gestrichen. Den Klägern geht es nun in zweiter Instanz darum, ob Streikaktionen ohne vorherigen Aufruf einer Gewerkschaft grundsätzlich rechtmäßig sind.