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Nach der Tötungsserie in zwei Krankenhäusern durch den Ex-Pfleger Niels H. hat das Landgericht Oldenburg die Anklage gegen Verantwortliche aus der Klinik Delmenhorst teilweise zugelassen. Gegen zwei damalige Oberärzte und den Stationsleiter der Intensivstation sei das Hauptverfahren eröffnet worden, teilte das Gericht mit. Kein Verfahren gibt es dagegen gegen drei von der Staatsanwaltschaft ebenfalls angeklagte Krankenpfleger. Es fehle ein „hinreichender Tatverdacht wegen Tötung durch Unterlassen“, hieß es. +++ Einen Vaterschaftstest muss eine verheiratete Mutter nach einem Seitensprung akezeptieren, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg – obwohl die Eheleute dies nicht wollen. Ein ehemaliger Liebhaber hatte zunächst vergeblich vor dem Amtsgericht ein Umgangsrecht mit dem einjährigen Kind gefordert, weil er möglicherweise der biologische Vater sei. Die nächste Instanz gab dem Mann nun Recht. Nach dem Gesetz habe der leibliche Vater ein Umgangsrecht, wenn er ein ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient. Beides hatten die Eheleute mit Hinweis auf ihre intakte Familie bestritten. +++ Vogelgrippe-Verdachtsfälle sind erneut im Landkreis Cloppenburg aufgetreten. In der Gemeinde Garrel sind vier Betriebe mit insgesamt rund 52.000 Putenhähnen betroffen. Die Tiere sollen getötet werden. +++