Wichtiger Etappensieg für das Weltgericht

Südafrika Urteil: Austritt aus Internationalem Strafgerichtshof ist verfassungswidrig

JOHANNESBURG/BERLIN dpa/taz | Südafrikas Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist verfassungswidrig. Präsident Jacob Zumas Regierung hätte für die Aufkündigung der südafrikanischen Mitgliedschaft die Zustimmung des Parlaments einholen müssen, urteilte das Hohe Gericht in der Hauptstadt Pretoria am Mittwoch. Der Schritt sei ansonsten ungültig.

Südafrikas Regierung hatte am 21. Oktober 2016 erklärt, sie habe mit einem Schreiben an die UNO die Zusammenarbeit mit dem IStGH in Den Haag, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen weltweit verfolgen soll, aufgekündigt. Der Austritt aus dem Rom-Statut des Gerichts wäre ein Jahr später wirksam geworden. Südafrikas größte Oppositionspartei, die Demokratische Allianz (DA), hatte gegen die Aufkündigung des Rom-Statuts geklagt. Das Statut war einst vom Parlament ratifiziert worden. Das Gericht gab nun der DA-Klage recht, wonach die Exe­kutive die parlamentarische Ratifizierung des Statuts nicht ohne erneute Einbeziehung des Parlaments aufheben kann.

Unter Nelson Mandela gehörte Südafrika zu den stärksten Unterstützern des Inter­na­tio­na­len Strafgerichtshofs. Inzwischen ist Südafrikas Regierung im Einklang mit den meisten Regierungen Afrikas der Meinung, der IStGH gehe einseitig gegen Afrikaner vor und sei zu ignorieren. So hatte sich die Regierung 2015 geweigert, den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir bei einem Gipfeltreffen in Johannesburg festzunehmen, obwohl ein südafrikanisches Gericht kurzfristig seine Festnahme angeordnet hatte. Mehrfach haben afrikanische Gipfel den Staaten Afrikas den Rückzug aus dem Weltgericht empfohlen, zuletzt der Staatengipfel der Afrikanischen Union (AU) in Äthiopien im Januar.

Vergangenes Jahr hatten neben Südafrika auch Burundi – gegen das in Den Haag ermittelt wird – und Gambia ihren Rückzug aus dem Rom-Statut angekündigt. Gambias neugewählter Präsident Adama Barrow, der erst durch eine afrikanische Militärintervention seinen Wahlsieg durchsetzen konnte und am vergangenen Wochenende sein Amt aufnahm, hat bereits angekündigt, den Rückzug nicht zu vollziehen. Er schickte letzte Woche einen entsprechenden Brief an den Gerichtshof.

Südafrikas Opposition sagte, das Urteil sei „ein Sieg der Rechtsstaatlichkeit und für die menschenrechtsorientierte Außenpolitik unseres Landes“. Justizminister Michael Masutha sagte, das Urteil habe lediglich das Prozedere des Austritts bemängelt. Der Austrittsbeschluss werde weiter umgesetzt. Er ließ offen, ob die Regierung nun den parlamentarischen Weg gehen werde. Der regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) hat im Parlament ohnehin eine absolute Mehrheit.