Nachrichten
:

Toter Ehemann
: Witwe darf Sperma nicht nutzen

MÜNCHEN | Eine Witwe hat nach einem vorläufigen Urteil keinen Anspruch auf das tiefgefrorene Sperma ihres verstorbenen Ehemanns. Nachdem zu Lebzeiten Versuche einer künstlichen Befruchtung mit dem Sperma des Verstorbenen gescheitert waren, wollte die 35-Jährige nach dessen Tod neue Versuche unternehmen. Das OLG München wies die Forderung mit Hinweis auf das Embryonenschutzgesetz zurück. Dieses stellt die künstliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Sperma eines bereits Verstorbenen unter Strafe. (afp)