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Kopftuchurteil
: Senat will sich nicht drängen lassen

Streitpunkt Kopftuch Foto: dpa

Die rot-rot-grüne Landesregierung legt sich weiter auf keine klare Linie beim Umgang mit dem Kopftuch-Urteil von voriger Woche fest. Klaus Lederer (Linke), im Senat vorrangig für Kultur, aber auch für Religionsfragen zuständig, ließ am Donnerstag bei einer Anfrage im Abgeordnetenhaus auch offen, ob das Land in Revision geht, also eine Überprüfung beim Bundesgerichtshof anstrebt. Das Landesarbeitsgericht hatte vor einer Woche einer muslimischen Lehrerin mehrere tausend Euro Entschädigung zugesprochen, weil sie mit Kopftuch nicht unterrichten durfte.

Das hatte in der rot-rot-grünen Koalition eine Diskussion über das Neutralitätsgesetz ausgelöst, das in Teilen des öffentlichen Diensts religiöse Symbole verbietet. „Das werden wir in Ruhe besprechen“, sagte Lederer. Es wäre „leichtsinnig und wahnwitzig, vorwegzunehmen, was das Ergebnis sein wird“. Der Senator, selbst Jurist, sagte, von seiner Verfassung her sei Deutschland „anders als Frankreich kein laizistischer, sondern ein reli­gionsfreundlicher Staat“. (sta)