Weiter Streit über Kopftuch

Neutralitätsgesetz Berufungsprozess zum Urteil über religiöse Kopfbedeckung am Donnerstag

Der Gerichtsstreit über die Folgen eines Kopftuchverbots für eine muslimische Lehrerin geht weiter. In einer Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg soll am Donnerstag geklärt werden, inwieweit der Frau eine Entschädigung zusteht, weil ihre Bewerbung als Grundschullehrerin im Frühjahr 2015 vom Land Berlin mit Verweis auf ihre religiöse Kopfbedeckung abgelehnt worden war.

Das Arbeitsgericht hatte im April 2016 in erster Instanz entschieden, dass das Berliner Neutralitätsgesetz keine Benachteiligung der Klägerin darstelle, verfassungsgemäß sei und deshalb auch keine Entschädigung zu zahlen sei.

Die gegen das Kopftuchverbot gerichtete Klage wird vom Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) und dem Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan) unterstützt. Nach deren Angaben ist für die eintägige Verhandlung das Erscheinen der Klägerin angeordnet.

Das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Kopftuchverbots an Berliner Schulen war auf ein geteiltes Echo gestoßen. Während Landespolitiker die richterliche Entscheidung begrüßten, gab es Kritik von Kirchen und auch von Vertretern des TBB.

Zum Prozessauftakt war damals eine gütliche Einigung zwischen dem Land Berlin und der Klägerin gescheitert. In einer schriftlichen Erklärung, die vor Gericht verlesen wurde, hatte die Klägerin betont, dass sie sich durch die geltende Regelung in Berlin sowohl in ihrer Religions- als auch in ihrer Berufsausübung eingeschränkt fühle. (epd)