Lebenslang für rassistischen Mord mit Löwen

Südafrika: Weißer Farmer, der schwarzen Exmitarbeiter Löwen zum Fraß vorwarf, muss lebenslang ins Gefängnis

JOHANNESBURG taz ■ Der weiße Farmer Mark Scott-Crossley ist gestern wegen Mordes an seinem schwarzen Mitarbeiter zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Opfer, der 41-jährige Nelson Chisale, war zuvor brutal misshandelt und dann den Löwen einer benachbarten Aufzuchtstation zum Fraß vorgeworfen worden. An der grausamen Tat beteiligt war Simon Mathebula. Er erhielt gestern 15 Jahre Haft. Ein weiterer Mitangeklagter wurde wegen Krankheit noch nicht verurteilt.

Der Prozess, der in Südafrika als Beispiel des immer noch vorhandenen Rassismus in ländlichen Gebieten gilt und großes Aufsehen erregte, fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in Phalaborwa beim Krüger-Nationalpark im Norden des Landes statt. Vor dem Gerichtsgebäude forderten Demonstranten „lebenslänglich“ für den Hauptangeklagten. Die Urteilsverkündung wurde wegen einer Bombendrohung verzögert.

In der achtmonatigen Verhandlung des Falles blieb es umstritten, ob Chisale noch lebte, als sein schwer verletzter Körper über den Zaun in das Löwengehege geworfen wurde. Richter George Maluleke sah es als erwiesen an, dass Scott-Crossley zusammen mit seinem schwarzen Angestellten Mathebula den Exfarmarbeiter Chisale im Januar 2004 im kleinen Ort Hoedspruit den Löwen überließ. Da lediglich Chisales Knochen übrig blieben und so klare Beweise zum Tathergang fehlten, war die Aufklärung schwierig.

Chisale war damals zurück auf die Farm seines Exarbeitgebers Scott-Crossley gekommen, um persönliche Dinge abzuholen. Dabei geriet er in einen Streit mit zwei Farmarbeitern. Sie banden ihn an einen Baum und folterten ihn mit Macheten. Beide behaupteten stets, auf Befehl des weißen Bosses gehandelt zu haben. Scott-Crossley erklärte hingegen, er sei erst hinzugekommen, als das Opfer schon tot war. Er habe geholfen, die Leiche zu beseitigen, weil ein Gemeindevorsteher von der Tat erfahren habe und drohte, entsprechende Schritte einzuleiten.

Die Brutalität der Tat spielte beim Straßmaß eine Rolle, erklärte der Richter. Scott-Crossley, der arrogant und weitgehend reuelos auftrat, gilt als Drahtzieher der Gräueltat. Er ist allerdings nicht vorbestraft und sei laut seinem Verteidiger „kein schlechter Mensch“. Ihm werden aber Aggressivität und Neigung zur Gewalt nachgesagt. Er selbst sagte, das Urteil überrasche ihn nicht. Seine Anwälte kündigten Berufung an.

MARTINA SCHWIKOWSKI