DAILY DOPE (589)

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) bringt den Fall des vom deutschen Sportschiedsgerichts (DIS) kürzlich freigesprochenen Radsportlers vor das internationale Sportschiedsgericht (Cas). Der Sportler hatte sich wie andere Sportler auch der UV-Behandlung von Blut bei einem Erfurter Mediziner unterzogen. Die DIS hatte diesen Tatbestand, der vor dem 1. Januar 2011 datiert, nicht als Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen bewertet. Die Nada teilt die Auffassung des Gerichts nicht und will den Fall vom Cas prüfen lassen. „Das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts ist zwar richtungsweisend, aber das heißt nicht, dass wir damit einverstanden sind. Wir wollen nun auf internationaler Ebene Rechtssicherheit“, erklärte die Nada. TAZ