Korrekturen und Klarstellungen
: Zweite Instanz und falscher Vorname

In der Dienstagsausgabe war auf Seite 13 von dem Verwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Rede, „dem zweit­höchs­ten Ver­wal­tungs­ge­richt in Deutsch­land“. Gemeint war das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das jedoch lediglich in diesem Bundesland die zweite Instanz ist. Nach dem Oberverwaltungsgericht kommt dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. – In der taz vom 19. Januar berichteten wir über die Umstände des Verkaufs der Braunkohlesparte von Vattenfall. Dabei gaben wir Brandenburgs Wirtschaftsminister einen falschen Vornamen, was uns leidtut. Der SPD-Politiker heißt nicht Alexander Gerber, sondern Albrecht Gerber.