Nauen: Nur noch Brandstiftung

Im Prozess gegen sechs Rechtsextreme wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) ist der Vorwurf der Bandenbildung erst einmal vom Tisch. Das Potsdamer Landgericht folgte am Dienstag einem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Anklagepunkt „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ fallen zu lassen.

Bei dem ursprünglich als Rädelsführer angeklagten NPD-Politiker Maik Schneider werde das Strafverfahren auf den Vorwurf der Brandstiftung beschränkt, sagte der Erste Vorsitzende Theodor Horstkötter. Dieser Vorwurf bleibt auch gegen Schneiders Mitangeklagte übrig, zudem geht es um weitere rechtsextreme Delikte.

Staatsanwalt Nils Delius hatte vergangene Woche „prozessökonomische Gründe“ für den Antrag genannt. Um den Vorwurf einer kriminellen Vereinigung untermauern zu können, hätten weitere Beweise erhoben werden müssen. Nach dem verheerenden Brandanschlag im August 2015 hatte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) von einer „rechten Stadtguerilla“ gesprochen. (dpa)