DER RECHTE RANDWENN NEONAZIS GEGEN SEXUALSTRAFTÄTER DEMONSTRIEREN
: Eindeutiges Urteil

Die Zeugen aus der Szene konnten ihrem Kameraden nicht helfen. Sie verstickten sich vor dem Amtsgericht Niebüll in Widersprüche. Am Mittwoch verurteilte das Gericht den 41-jährigen Mirko N. dann zu neun Monaten und zwei Wochen Bewährungsstrafe bei einer Auflage von 1.000 Euro Geldzahlung.

In der Begründung hob die Richterin den politischen Hintergrund der Auseinandersetzung hervor. Nach vier Verhandlungstagen mit 17 Zeugen sah sie es als erwiesen an, dass N. aus Gesinnungsgründen bei einer eskalierten Kundgebung gegen einen verurteilten Sexualstraftäter in Leck dabei war. Und dass er versucht hatte, einem Polizeibeamten die Waffe zu entreißen. Vor Gericht sagten Polizisten aus, dass mehrere Beamte nötig waren, um ihn daran zu hindern. N. war im Sweatshirt mit Reichsadler und Slogan „Ich bin stolz ein Deutscher zu sein“ vor Gericht erschienen.

Am 3. März geschah der Übergriff. Vor der Kundgebung war auf Facebook sowie auf Flugblättern gegen den 18-Jährigen, der zwei Jahre Jugendstrafe bekommen hat, gehetzt worden. Eine der NPD nahestehende Frau, selbst Mutter, behauptete, der Mann habe eine 13-Jährige angesprochen und ihr in seiner Wohnung Alkohol gegeben. Am Nachmittag standen dann 50 Personen – Anwohner und Rechtsextreme – auf der Straße. Vor Ort übernahm der „Widerstand“ um den NPD-Kandidaten Arne K. die Führung. Ein Internet-Video zeigt die szenebekannte Husumerin Denice W.: „Wer sich an Kindern vergeht wie dieses Exemplar hier, hat die Stufe des Menschseins verlassen“, erklärte sie per Megaphon, und forderte die Todesstrafe. Dann rief W. alle auf, zur Wohnung des Mannes zu ziehen. Über 30 Polizisten waren nötig, um die Menge zu stoppen.

„Es war eine unrechtmäßige Demo“, sagte die Richterin und führte aus: „Irgendein Unrechtsbewusstsein habe ich nicht gesehen.“

N. kündigte Berufung an.

Hinweis: ANDREAS SPEIT arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland