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Flugobjekte
: Neue Pflichten für Drohnenbesitzer

BERLIN | Um Drohnenunfälle zu vermeiden, sollen für die Fluggeräte in Deutschland künftig strengere Vorschriften gelten. Das Kabinett beschloss gestern eine Verordnung, die ähnliche Kennzeichnungspflichten wie beim Auto vorsieht sowie eine Art Führerschein für die Nutzer größerer Drohnen. Als maximale Flughöhe sind 100 Meter vorgesehen. Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten. Schon jetzt sind am deutschen Himmel mehr als 400.000 Drohnen unterwegs. (dpa)