LeserInnenbriefe
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Autobahn bis vor die Haustür

betr.: „Wo der Senator in den Kai kachelt“, taz.nord vom 19. 12. 16

Kaum jemand erwartet, dass alle Orte über Autobahnen erreicht werden können. Schmalere Straßen, niedrigere und nicht so tragfähige Brücken machen es unmöglich. Aber auch auf Autobahnen muss ich Einschränkungen und Auflagen, etwa bei Überbreite und Gefahrgut hinnehmen.

So ist es auch in der Schifffahrt. So wird die Unterelbe nie den Ansprüchen der internationalen Navigationsstandards – wie den PIANC-Regeln (*Permanent international association of navigation congresses) – entsprechend vertieft und verbreitert werden können. Am Ort der Havarie der „CSCL Indian Ocean“ müsste dafür eine Fahrrinnenbreite von 450 Meter erreicht werden. Es findet hier nämlich regelmäßiger Gegenverkehr von drei größeren Einheiten statt sowie Verkehr von Schiffen mit gefährlicher Ladung und es sind Kursänderungen von über 30 Grad erforderlich, die nach 20 Schiffslängen vollzogen sein müssen.

Ich habe miterlebt, wie es in den 1960er-Jahren aufhörte, dass die größten Tankschiffe und Schüttguttransporter (Bulker) Hamburg vollbeladen anliefen. Der Hamburger Hafen hat es überlebt. HORST DOMNICK, Hamburg

Abschieben ist unchristlich

betr.: „Streit um Abschiebungen“, taz.nord vom 21. 12. 16

Bremen schiebt keine Flüchtlinge nach Afghanistan ab, was sehr vernünftig ist, denn die Zustände in dem fernen Land sind alles andere als sicher. Jemanden dorthin abzuschieben, hieße, ihn einer Gefährdung an Leib und Leben auszusetzen. Bremen praktiziert damit jene Nächstenliebe, zu der uns unser Heiland Jesus Christus aufrief. Deshalb hätte die Bremer CDU, die es kritisiert, dass Bremen afghanischen Flüchtlingen Aufenthaltserlaubnisse erteilt hat, eigentlich Grund zur Freude.

Als einer sich als christlich bezeichnenden Partei sollten ihr die Lehren Christi besonders bedeutsam sein. Jesus hat ein Herz insbesondere für die Benachteiligten und Verfolgten und lehrt uns, Fremde aufzunehmen, womit wir auch Jesus aufnehmen (Matthäus 25, 35 f.). Ihm zufolge sollen wir barmherzig sein wie unser himmlischer Vater (Lukas 6,36) und unsere Mitmenschen lieben wie uns selbst (Mat. 22,39). Menschen nicht abzuschieben, um sie vor Gefahren zu schützen, folgt der Lehre Jesu. Das möge auch die Bremer CDU erkennen und anerkennen.

JOACHIM FISCHER, Bremen

Keine Berufsverbote für Rechte

betr.: „Einige sind innerlich zerbrochen“ und „Die Verbannung der Andersdenkenden“, taz.nord vom 2. 1. 17

Während die Leiterin des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg, Beate Bube, sich eifrig und unter Nennung der Verfassungen (Grundgesetz und Verfassung von Baden-Württemberg) dagegen verwahrt, dass die AfD – aus meiner Sicht eindeutig – so weit rechts steht, dass sie zumindest beobachtet werden muss, erhält man zwei Dutzend Seiten später einige Infos zum „Radikalenerlass“. Wo zum Beispiel ein Lehrer bereits seinen Beamtenstatus verloren hat, weil er unter anderem für einen kommunistischen Studentenbund kandidierte.

Wird eigentlich irgendein späterer Lehrer aus der Beamtenlaufbahn gekegelt, weil er als Student in einer rechtsgerichteten „schlagenden Verbindung“ verkehrt? Ich kenne keinen solchen Fall. Sieht man sich einmal die Laufbahn eines gewissen B. Höcke an und dessen Aussagen zu unserer parlamentarischen Demokratie und zu seiner Position gegenüber „unvölkischen“ Mitmenschen, dann frage ich mich ernsthaft, warum so ein Mensch immer noch als beurlaubter Beamter herumläuft und man ihm nicht längst den Beamtenstatus (und die nette Pension) weggenommen hat. Nein, für mich stellt sich nicht die Frage, ob ein Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind ist. Für mich stellt sich eher die Frage, welche Verfassung von denen geschützt wird. Die vor oder nach 1945…? UDO SIEBRASSE, Gelsenkirchen