Bewährungsstrafen für rassistischen Angriff

Fremdenfeindlichkeit Ein Jahr nach der Tat verurteilt ein Schweriner Gericht zwei Brüder, weil sie einen Syrer geschlagen haben

Fast ein Jahr nach einem rassistisch motivierten Angriff auf einen jungen Syrer in Schwerin hat das Schweriner Amtsgericht am Montag zwei Männer zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Wie der landesweite Opferhilfeverein Lobbi mitteilte, verhängte das Gericht gegen zwei 39 und 36 Jahre alte Brüder aus Schwerin wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen von neun sowie acht Monaten und zwei Wochen.

Die Strafen seien zu Bewährung ausgesetzt worden. Der Jüngere wurde außerdem verurteilt, weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet hatte. Das Urteil sei bereits rechtskräftig, weil die beiden Täter es schon in der Verhandlung akzeptierten, hieß es.

Nach Angaben von Lobbi hatten die beiden angetrunkenen Brüder den Syrer am 5. Februar 2016 in einer Straßenbahn rassistisch beschimpft und anschließend gemeinsam geschlagen. Zudem habe der jüngere Täter den sogenannten Hitlergruß gezeigt. Der Syrer erlitt laut Lobbi eine Platzwunde an der Lippe, wurde an der Hand und an der Schulter verletzt und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Neben den körperlichen Folgen habe den Syrer das Erlebnis so stark belastet, „dass er von seinem ursprünglichen Plan, ein Studium in Leipzig aufzunehmen, Abstand nahm, da er dort erneute Angriffe fürchtete“, hieß es. Er sei mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden.

„Es hat nahezu ein Jahr gedauert, bis die Angreifer zur Rechenschaft gezogen wurden“, kritisierte Lobbi-Mitarbeiter Tim Bleis. Leider sei dies in Mecklenburg-Vorpommern eher die Regel als die Ausnahme. „Zeitnähere Verurteilungen, die die menschenverachtende Motivation solcher Angriffe deutlich benennen und strafrechtlich würdigen, wären gerade in Schwerin ein starkes Signal“ an Betroffene, Täter und Gesellschaft. (epd)