ARBEITSVERTRÄGE
: Befristung nur im Ausnahmefall

SCHWERIN | Die Arbeits- und Sozialminister mehrerer Bundesländer dringen auf eine deutliche Einschränkung befristeter Beschäftigung. Bei ihrer gestern begonnenen Herbstkonferenz wollen elf Länder die Regierung auffordern, das Teilzeit- und Befristungsgesetz zu ändern, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD). Damit soll eine befristete Anstellung nur noch möglich sein, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. In Deutschland ist etwa jeder zehnte Arbeitsvertrag befristet. (epd)