Rechtspopulisten gegen Rechtspopulisten

AfD Ist der Landesverband Schleswig-Holstein noch rechtmäßig im Amt? Partei streitet vor Gericht

HAMBURG taz | Der Rechtsstreit kommt für die AfD in Schleswig-Holstein ungelegen. Am 7. Mai soll in Kiel ein neuer Landtag gewählt werden. In der Landeshauptstadt entscheidet seit Montag aber das Landgericht darüber, ob der aktuelle Landesvorstand rechtsmäßig gewählt wurde.

Der frühere AfD-Landesvorsitzende Thomas Thomsen hat eine diesbezügliche Klage eingereicht. Als Rechtsbeistand hat der Parteivorstand Björn Clemens ausgewählt, der auch NPD-Mitglieder vertritt. „Ich verbinde mit dem Schritt keine politische Ambitionen“, sagt Thomsen der taz. „Mir geht es um das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, nicht ums Private“ betont er.

Der Vorwurf des Klägers: Zu dem Landesparteitag am 16. April 2016 in Henstedt-Ulzburg sei nicht korrekt eingeladen wurde. Das Landgericht scheint dem Vorwurf indes nicht folgen zu wollen. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der mündlichen Verhandlung, dass das Ergebnis der Vorberatung sei, dass eine Klage vor ordentlichen Gerichten derzeit noch nicht zulässig wäre. Denn bisher würde eine Entscheidung des parteiinternen Schiedsgerichtes nicht über die mögliche Frist hinaus ausstehen. Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer sei der Zeitraum noch im Rahmen.

Diese Bewertung teilt Thomsen nicht. Das Gründungsmitglied des Landesverbands in Schleswig-Holstein argumentiert: „Dutzende Mitglieder sind bewusst nicht zu diesem Parteitag eingeladen worden.“ Die Vorwürfe seien unhaltbar, meint hingegen Volker Schnurrbusch, stellvertretender AfD-Landesvorsitzender, der taz.

Im April vergangenen Jahres wäre wegen des Streits um die Einladung beinah der Landesparteitag geplatzt. Kaum hatte der Noch-Landesvorsitzende Thomsen die rund 200 Gäste begrüßt, da erfolgte ein Geschäftsordnungsantrag: Der Parteitag sei weder formal noch fristgerecht einberufen worden. Nach vierzig Minuten Beratung entschied der Landesvorstand mit den anwesenden Bundesvorstandsmitgliedern den Parteitag fortzusetzen, ohne die Rechtslage einvernehmlich geklärt zu haben.

Die AfD liegt laut Wahlprognosen bei rund 6 Prozent. Das Landgericht will am 30. Januar eine endgültige Entscheidung verkünden.

Andreas Speit