Innenminister: Gefährder rascher in Haft

Terror NRWs Innenminister Jäger fordert rechtliche Konsequenzen aus dem Terroranschlag in Berlin

DÜSSELDORF dpa | Der Terroranschlag von Berlin muss aus Sicht des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger rechtliche Konsequenzen zur Erhöhung der Inneren Sicherheit haben. Der SPD-Politiker sprach sich am Donnerstag nachdrücklich dafür aus, zu prüfen, wie die hohen rechtlichen Hürden gesenkt werden könnten, damit Gefährder ohne Bleibeperspektive künftig leichter inhaftiert werden können.

„Wir müssen darüber reden, wie wir mit rechtsstaatlichen Mitteln für mehr Sicherheit der Menschen sorgen können“, verlangte Jäger im Innenausschuss des NRW-Landtags. Dazu gehörten wirksamere Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern. Schwachstellen müssten schonungslos beseitigt werden. „Wir müssen und wir werden aus diesem schrecklichen Ereignis die notwendigen Lehren ziehen.“

In einer Sondersitzung beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Fall Anis Amri. Der 24-jährige Tunesier hatte am 19. Dezember einen Lastwagen in einen Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert, zwölf Menschen getötet und zahlreiche verletzt. Amri hatte sich lange in NRW aufgehalten. Die Ausländerbehörde in Kleve war für den abgelehnten Asylbewerber zuständig und versuchte vergeblich, ihn abzuschieben.

Konkrete Fehler der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern benannte Jäger nicht. „Wir können in einem Rechtsstaat Gefährder nicht einfach vorsorglich wegsperren“, sagte der Minister. „Es braucht Tatsachen, nicht Hörensagen.“

Das Landeskriminalamt habe bereits im Februar 2016 beim Generalbundesanwalt angeregt, ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu führen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin habe das Verfahren übernommen, weil Amri sich dort zuletzt aufgehalten habe. Obwohl die Berliner Behörden den Gefährder sechs Monate observiert und seine Telekommunikation überwacht hätten, sei es dort aber nicht zu einer Anklage gekommen. Belege für einen bevorstehenden Terroranschlag hätten gefehlt, erläuterte Jäger.

Auch für eine Abschiebehaft gab es laut NRW-Innenministerium nicht die rechtlichen Voraussetzungen. Dafür hätte man gerichtsverwertbar nachweisen müssen, dass eine konkrete Gefahr von Amri ausging.