Steuerfrieden zu Weihnachten

Säumige Brandenburger Steuerzahler müssen zu Weihnachten keinen Besuch vom Gerichtsvollzieher fürchten: Auch in diesem Jahr werden Brandenburgs Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ vom 21. Dezember bis 30. Dezember wahren, erklärte das Finanzministerium am Montag. „Während der Feiertage soll sich niemand Sorgen wegen Steuerrückständen machen müssen“, so Finanzminister Christian Görke (Linke). Daher würden für diese Zeit Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Ganz verzichtet wird auf Forderungen jedoch nicht: Rückstände, bei denen Verjährung droht, werden auch während des Weihnachtsfriedens eingetrieben. Deshalb könnten die Finanzämter auch im „Weihnachtsfrieden“ Mahnbescheide zustellen. Auch Steuerbescheide werden verschickt, um Erstattungen nicht zu verzögern. (dpa)