Initiative fordert Radgesetz bis Ende März

Verkehr II Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ stellt Bedingungen für Verhandlungen mit dem Senat

Die Initiative „Volksentscheid Fahrrad“ drängt darauf, dass das Abgeordnetenhaus bereits bis Ende März ein Radgesetz beschließt. Grundlage dafür soll der Gesetzentwurf sein, für den die Initiative im vergangenen Frühsommer rund 90.000 Unterschriften gesammelt hat. „Wir sind guter Dinge, dass wir das miteinander hinkriegen“, sagte Heinrich Strößenreuther von der Initiative am Dienstag. Nach den Koalitionsverhandlungen hatten Vertreter von SPD, Linken und Grünen angekündigt, die Ziele des Volksentscheids Fahrrad übernehmen zu wollen. Das sind unter anderem 350 Kilometer Fahrradstraßen, breite Radwege an jeder Hauptstraße und Schnellwege für Radler.

Am Freitag wird es ein erstes Treffen mit der neuen Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für die Grünen) geben. Dabei wolle man sich erst mal „beschnuppern“, so Strößenreuther, aber auch herausfinden, welche Dringlichkeit das Thema Radverkehr beim Senat besitzt.

Strößenreuther betonte, dass die Initiative verhandlungsbereit sei, stellte aber zugleich Bedingungen für einen Verhandlungserfolg. Das Rad-Gesetz müsse „klare Qualitätsangaben und Verbindlichkeiten festlegen“. So solle verhindert werden, dass auch die künftige Radverkehrsstrategie als „Papiertiger ohne Bedeutung“ endet.

Zugleich kritisierte er den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag als zu unkonkret, was die Vorgaben für die Radsicherheit angeht. Und Strößenreuther lobte zwar, dass laut Koalitionsvereinbarung künftig 51 Millionen Euro jährlich für Radinfrastruktur zur Verfügung stehen sollen, bezweifelte aber zugleich, dass das Geld dann auch ausgegeben werden könne. „Dafür bräuchten wir 100 bis 130 Planerstellen im Senat und den Bezirken – davon sind wir noch weit entfernt.“

Sollten die Verhandlungen scheitern, drohte Strößenreuther damit, das Volksbegehren weiter zu führen und Unterschriften für einen Volksentscheid zu sammeln. Allerdings ist bisher unklar, ob es überhaupt zu einem Volksbegehren kommen kann. Seit Juli prüft die Senatsverwaltung für Inneres die rechtliche Zulässigkeit des Gesetzentwurfs – bisher ohne Ergebnis. Im Dezember reichte die Initiative deswegen Klage wegen Untätigkeit gegen den Senat ein. Bert Schulz