LeserInnenbriefe
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Die Gesellschaft soll schuld sein

betr.: „Männer unter sich“, taz.nord vom 2. 1. 17

„Der hat mich beleidigt. Gesagt, er will mich ficken mit seinem großen Schwanz“, sagt die 16-Jährige aus Fuhlsbüttel. Waren das Fremde? „Nee, ich kenne die Typen. Die sind hier aufgewachsen“, sagt sie. – Und schon ist hier natürlich wieder impliziert, nicht der 16-Jährige selbst trage die Verantwortung für seine frauenverachtende Äußerung, sondern, die Gesellschaft, in der er groß geworden ist. NIKOLAI NIKITIN, taz.de

Die schwarze Liste

betr.: „Einige sind innerlich zerbrochen“, taz.nord vom 2. 1. 17

Es ist sehr bitter, aber machen wir uns nichts vor: Mitglieder linker Parteien und Gewerkschafter stehen auch heute auf schwarzen Listen und haben große Probleme, irgendwo beruflich Fuß zu fassen und wir reden hier in der Regel über eher vorbildliche Menschen, die nur wegen ihrer politisch-gesellschaftlichen Einstellung ausgegrenzt werden. Und na klar, eine schwarze Liste ist illegal, aber beweisbar ist es meist nicht, insofern steht der Rechtsweg diesen Menschen nicht offen. Dafür aber der Gang zum Jobcenter, wo ihnen dann vorgehalten wird, sie seien faul und jeder könnte doch sofort arbeiten. Im Nachhinein hat Willy Brandt den Radikalenerlass bitter bereut, aber was hat das den Betroffenen genutzt? ANDREAS_2020, taz.de

Das Essen der Kriegsgeneration

betr.: „Kohl und Kartoffeln schützen das Klima“, taz.nord vom 30. 12. 16

So eine Ernährung hatten wir schon. Die Kriegsgeneration wird sich erinnern. Die Stichworte: Kartoffeln, Kohl, Steckrüben, Muckefuk…Wer will sich so ernähren? BERNHARD HELLWEG, taz.de

Saublöde Ressentiments

betr.: „Zu fremd für Buxtehude“, taz.nord vom 29. 12. 16

Es wäre doch so einfach gewesen, die Situation zu retten, wenn die Beamtin ihren Zweifeln nachgeben, dabei aber niemandem vor den Kopf stoßen wollte. Sie hätte das Beischaffen der Staatsbürgerurkunden von beiden verlangen können. Es wäre niemandem aufgefallen und über ihren Ermessensspielraum auch begründbar gewesen. So hätte sie ihre saublöden Ressentiments für sich behalten können. ANAMOLIE, taz.de

Willkür der Beamtin

betr.: „Zu fremd für Buxtehude“, taz.nord vom 29. 12. 16

@ANAMOLIE: Es wäre nicht über ihren Ermessensspielraum begründbar gewesen. Von einem Bürger ein Dokument zu verlangen, das sachlich gar nicht notwendig ist, ist rechtlich nicht vertretbar. Genau das wäre Willkür. RERO, taz.de

Vorschriftsmäßig oder nicht?

betr.: „Zu fremd für Buxtehude“, taz.nord vom 29. 12. 16

Zu überprüfen wäre eigentlich nur, ob die Beamtin vorschriftsmäßig handelte oder nicht. Wenn sie vorschriftsmäßig handelte, machte sie nur ihre Arbeit. Wenn nicht, muss es nicht gleich heißen, dass sie Frau Adda diskriminieren wollte. Jeder Mensch macht Fehler, auch Beamte. Daraus gleich eine Diskriminierung herzuleiten, ist konstruiert. Ich erinnere mich nur daran, dass meine Ex-Frau mit typisch deutsch klingendem Nachnamen, bei der Geburt meines Sohnes eine Geburtsurkunde vorlegen musste. Wenn nun aus der Geburtsurkunde marokkanische Eltern hervorgehen, mag das die Frage nach einem Einbürgerungspapier hervorrufen. Nur weil sich Frau Adda diskriminiert fühlt, heißt das nicht, dass sie diskriminiert wird. JAN EGLE, taz.de