Wohnsitzpflicht für viele Länder Makulatur

Flüchtlinge Viele MinisterInnen sehen im Zwang für einen bestimmten Wohnort Freiheitsberaubung

BREMEN/BERLIN epd | Von der Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen einen festen Wohnort vorzuschreiben, machen bislang nur wenige Bundesländer Gebrauch. Wie eine epd-Umfrage in den Bundesländern ergab, haben bislang nur Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland landesinterne Wohnsitzauflagen umgesetzt.

Sachsen-Anhalt will solch einen Wohnsitzzwang nach Angaben des Innenministeriums in Magdeburg ab Mitte Januar einführen und wäre damit das fünfte Bundesland, das die Regelung nutzt. Kritisch betrachtet der DGB die Wohnsitzauflage.

Die Mehrheit der Länder lehnt landesinterne Regelungen dagegen ab, darunter Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. „Eine Wohnsitzpflicht ist eine gravierende Freiheitseinschränkung“, sagte der Sprecher des Thüringer Migrationsministeriums, Oliver Will. Im Freistaat ist nach seinen Angaben zudem nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge in die Städte umgezogen. Die Zahlen sollen aber beobachtet werden. Das Gleiche gilt für Sachsen.

Hessen und Schleswig-Holstein haben sich den dortigen Innenministerien zufolge noch nicht festgelegt. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen hat eine landesinterne Auflage kaum Bedeutung. Allerdings profitieren sie von der Regelung, dass Flüchtlinge zunächst in dem Bundesland bleiben müssen, dem sie zugewiesen wurden. Damit sollte der Andrang auch auf Städte wie Berlin und Hamburg aus dem Umland gestoppt werden.

Das 2016 verabschiedete Integrationsgesetz sieht vor, dass auch anerkannten Flüchtlingen, die bis dahin freie Wohnsitzwahl in Deutschland hatten, für drei Jahre ein fester Wohnort vorgeschrieben werden kann. Damit sollen eine gerechtere Verteilung erreicht und Getto-Bildungen verhindert werden. Die Betroffenen müssen in dem Bundesland bleiben, dem sie zugewiesen wurden.