LeserInnenbriefe
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Vollmacht für Maria Magdalena

betr.: „Die Frauen und das Heilige“, taz vom 22. 12. 16

Sehr geehrte Frau Wiedemann, ich finde, auch frau muss auf das „Apostolische“ der katholischen Kirche eingehen, um den Ausschluss von Frauen beim Spenden der Sakramente nachzuvollziehen. Das haben Sie nur angedeutet. Nach katholischer Auffassung hat Jesus die priesterliche Vollmacht an seine Apostel (ausnahmslos Männer) abgegeben, nur durch das Sakrament der Priesterweihe wird diese Vollmacht bis heute an die Priester weitergegeben. Dass von evangelischen Pfarrern gespendete Sakramente (auch von männlichen Pfarrern) nicht anerkannt werden, hat damit zu tun, dass es in der evangelischen Kirche keine Priesterweihe gibt, also keine apostolische Vollmacht vorliegt.

Sehr wohl wird die evangelische Taufe bei Konvertiten zum Katholizismus nicht wiederholt: Taufen darf jede(r), auch Frauen (Hebammen und Gynäkologinnen tun dies öfter nach Kaiserschnittentbindung bei Gefahr für das Kind), so weit er/sie einer Konfession angehören, natürlich auch Diakone.

Ebenso „spenden“ nach katholischer Auffassung das Sakrament der Ehe nicht die Priester, sondern Mann und Frau sich selbst. Daraus, finde ich, könnte Franziskus durchaus ableiten, dass Frauen das können. Bleibt die Frage, warum Jesus Maria Magdalena keine Vollmacht erteilt hat und ob es dann für einen Papst als sein Stellvertreter auf Erden vermessen wäre, dies zu tun.

Günther Perscheid, Köln

Katholische Verbrechen an Frauen

betr.: „Die Frauen und das Heilige“, taz vom 22. 12. 16

Ich möchte Frau Wiedemann zu ihrem treffenden Artikel gratulieren! Es ist unglaublich, was für eine rückschrittliche Institution die katholische Kirche ist. Wäre ich katholisch, wäre ich auch schon längst ausgetreten. Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass die katholische Kirche bewusst Menschenrechtsverletzungen an Frauen begeht oder zumindest beging! Wussten Sie, dass im katholischen Irland manchen Frauen unter der Geburt auf Anweisung von Priestern das Becken gebrochen wurde? Bei zu großem kindlichen Kopfumfang wurde auf diese Weise eine „natürliche“ Geburt statt Kaiserschnitt ermöglicht. Der Grund? Damals (wir reden vom 20. Jahrhundert!) führte man maximal 3 Kaiserschnitte pro Frau aus (= 3 Kinder), bei natürlichen Geburten konnte eine Frau mehr als 3 Kinder gebären (= mehr katholische Schäflein). Die Frauen müssen schreckliche Qualen zusätzlich zum Wehenschmerz durchgemacht haben. Ein Skandal!

Einzig die Formulierung „Inder und Polen – alles besser als Frauen“ finde ich nicht so geglückt, da sie als abwertend gegenüber Ausländern verstanden werden könnte. Vielleicht wäre „Hauptsache keine Frauen“ unverfänglicher. Aber ansonsten: Hut ab vor diesem Artikel! Kerstin Skach,Marktredwitz

Israelische Lesart

betr.: „Nach Boykott gekündigt“, taz vom 23. 12. 16

Ein angeblicher Beweis dafür, dass die BDS-Kampagne laut Prof. Salzborn antisemitisch sei, auf den sich die Bank für Sozialwirtschaft als Grund für die Kündigung des Kontos des Vereins Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden beruft, ist das Beharren der Palästinenser auf ihr von der UN in der Resolution 194 bekräftigten Rechts auf Rückkehr. Salzborn wischt internationales Recht einfach vom Tisch und schreibt über die BDS-Kampagne dazu: „Bereits in der Schlussforderung, dem so genannten Rückkehrrecht, wird deutlich, dass, würde man dies in der palästinensischen Lesart akzeptieren, es um die Vernichtung Israels geht. Denn die palästinensische Sicht besteht in der Annahme einer ,Vererbbarkeit‘ des Flüchtlingsstatus.“

Laut internationalem Recht sind jedoch die Nachkommen von Flüchtlingen rechtlich ebenfalls Flüchtlinge. Kinder und Enkel Vertriebener und Geflohener verlieren nicht ihr Recht auf ihr Erbe von Eigentum und Staatsbürgerschaft dadurch, dass ihre Eltern geflohen sind oder vertrieben wurden.

Salzborn aber schlussfolgert, dass man besser die „Lesart der palästinensischen Flüchtlinge“ – und damit wohl auch die Lesart des internationalen Rechts – nicht akzeptiert.

Außerdem behauptet er einfach fälschlicherweise, dass der BDS-Aufruf den Nazi-Slogan „Kauft nicht bei Juden“ reaktiviert. Die Bank für Sozialwirtschaft hätte aber besser daran getan, den BDS-Aufruf selbst zu lesen und sich umfassender zu informieren. Ihren Ruf hat sie jedenfalls so selbst beschädigt.

Übrigens hat die EU vor einigen Wochen das Recht, sich an der BDS-Kampgne zu beteiligen, im Rahmen des Rechts auf Meinungsfreiheit bekräftigt. „Die EU schützt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit [...] auf dem Gebiet aller EU-Mitgliedsstaaten, einschließlich der in diesem Gebiet durchgeführten BDS-Aktivitäten.“ Manuela Kunkel,Stuttgart

Echte taz-Geschichten aus Leipzig

betr.: taz.neuland – die Leipzig-Seite der taz am Freitag

Gerad hab ich online die Leipziger taz gefunden und bin super glücklich darüber! Das ist inzwischen der dritte Wunsch von mir an die taz ist, der später in Erfüllung ging.

Vor langer, langer Zeit hatte ich schon mal bei eurer Aboabteilung gefragt, ob es denn nicht ein Wochenend-Abo gebe. Ein paar Jahre später gibt es das. Dann fragte ich, ob es denn nicht mal die taz und ihre MacherInnen „zum Anfassen“/persönlich Kennenlernen gibt. Dann kam das taz.lab. Und dann hatte ich immer wieder den sehnlichen Wunsch, in der grenzwertig dürren sächsischen Presselandschaft auch mal echte taz-Geschichten aus und über Leipzig zu lesen – und jetzt – dadaaaah! Vielen Dank und schöne Zeit zwischen den Jahren. ULLA GAHN, Leipzig