LeserInnenbriefe
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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Niedere Beweggründe

betr.: „Motorradraser wegen Mordes angeklagt“, taz.nord vom 13. 12. 16

Dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Kreuzung in Bremen-Walle kein Unfallort, sondern ein Tatort ist, dem kann man sich nur anschließen. Schließlich hat der Täter für die Klasse keinen Führerschein und fuhr bewusst innerorts über 100 Stundenkilometer, was eindeutig verantwortungslos war. Besonders verachtenswert ist, dass der Angeklagte und Täter auch noch mit seiner Tat über Youtube Geld verdient. „Niedere Beweggründe“ scheinen gegeben und das Landgericht Bremen sollte dies ausreichend würdigen. KLAUS JÜRGEN LEWIN, Bremen

Youtube-Gucker mit anklagen

betr.: „Zeugen belasten Motorradraser“, taz.nord vom 15. 12. 16

Jaja, wie das Rasen und das Angeben (Youtube-Protzerei) doch Spaß machen kann. Wenn jemand bei drauf geht, kann man sich halt an nix mehr erinnern…

Eigentlich müssten die Wahnsinnigen, die so was durch ihre Aufmerksamkeit unterstützen, sprich die Abertausende Youtube-Abonnenten, gleich mit auf die Anklagebank. Es wäre wirklich wünschenswert, dass die Bremer Justiz diesen Typen hart bestraft. Wer die Berichterstattung um ihn verfolgt hat, weiß, dass der eine extrem aggressive und somit rücksichtslose Verkehrseinstellung hatte. WU, taz.de

Schulgesetz gilt auch für Ministerin

betr.: „Die CDU schafft ein Klima der Angst“, taz.nord vom 13. 12. 16

Ich liebe die taz wegen ihrer unterschiedlichen Positionen! Gestern der wunderbare Artikel („Gesicht zeigen – Mensch sein“, taz 12.12.16), heute die glatte Gegenposition, aber diese Position ist mehr als bedenklich. Warum immer der Holzhammer „Anti-Islam-Kampagne“?

Wenn eine Kultusministerin ihr eigenes Schulgesetz, das eine Vollverschleierung ausschließt, nicht ernst nimmt, halte ich das wie die CDU-Opposition für untragbar. Was ist das für eine Message für die Öffentlichkeit? Gesetze gibt es zwar, aber ich brauche mich wie Frau Heiligenstadt gegenüber dem Schulgesetz nicht dran zu halten. Geschwindigkeitsbegrenzung? Ja, gibt es ,aber nicht für mich.

Dass SPD und Grüne so eine Haltung tolerieren, kann ich so wenig verstehen wie die Schule in Belm, die diesen radikal-islamistischen Ansatz mitträgt. Es darf keine Toleranz gegenüber denen geben, für die Toleranz und Religionsfreiheit Fremdwörter sind. FRIEDHELM HORN, Rotenburg

Bald polnische Verhältnisse

betr.: „Schaumburg kann abtreiben“, taz.nord vom 9. 12. 16

Ärzte und öffentliche Kliniken (wozu auch die mit christlichen Trägern gehören) in Deutschland dürfen mit den Krankenkassen abrechnen, weil sie einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben. Das bedeutet, dass sie die Versicherten ohne Ansehen der Person und gemäß der Gesetzeslage zu behandeln haben. Ideologische Einschränkungen der Behandlung in mit öffentlichen Geldern finanzierten Kliniken sind ein Skandal, der von der Gesellschaft nicht hinzunehmen ist.

Der sogenannte „Kompromiss“ zementiert das gesetzeswidrige Verhalten des christlichen Klinikbetreibers und ist deshalb schärfsten abzulehnen. Frauen in Deutschland haben ein Recht auf den Schwangerschaftsabbruch. Wenn der Klinikbetreiber diese Leistung nicht anbieten will, ist ihm der Versorgungsauftrag zu entziehen und er muss die kassierten Steuermittel zurückzahlen. Sind wir auf dem Weg zu „polnischen Verhältnissen“? Diktieren uns die Kirchen, welche medizinische Versorgung wir erhalten? Müssen Frauen in andere Bundesländer reisen, um gut versorgt zu werden? LUCIA ALEKNA-HANSEN