Gutachten soll klären

Ein psychiatrisches Gutachten soll die Zurechnungsfähigkeit des mutmaßlichen Täters der tödlichen Brandattacke von Kronshagen klären. Das Gutachten sei bereits beim Erlass des Haftbefehls in Absprache mit dem Verteidiger des 41-Jährigen beschlossen worden, bestätigte Oberstaatsanwalt Axel Bieler gestern in Kiel. Der Mann, der seine Frau am 7. Dezember mit einer brennbaren Flüssigkeit übergoss und auf offener Straße anzündete, sei vier Monate vorher im August 2016 mit richterlichem Beschluss in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen worden. Die 38-Jährige erlag ihren Verletzungen. (dpa)