KREDIT FÜR SOLARANLAGE
: Hartz-IVler steht Strom in Bauwagen zu

DARMSTADT | Auch im Bauwagen haben Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben mit einer funktionierenden Stromversorgung. Damit begründete das Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt ein Urteil, das das Rhein-Main-Job-Center verpflichtet, einem 43-Jährigen ein Darlehen zum Kauf einer Solaranlage zu geben. Er lebt im Bauwagen auf einem Wagenplatz ohne öffentliche Stromversorgung. Da er Strom über eine Solaranlage bezog, beantragte er Ersatz, als diese kaputt war. (dpa)