Studium bleibt vom Umtausch ausgeschlossen

Unis und ASten protestieren gegen die „Geld-zurück-Garantie“ der Landesregierung: Studierende sollen ihre Studiengebühren zurück erhalten, wenn die Hochschulen eine Überschreitung der Regelstudienzeit verschulden

RUHR taz ■ Hochschulen und Allgemeine Studierenden-Ausschüsse (ASten) in NRW kritisieren die geplante „Geld-Zurück-Garantie“ bei Studiengebühren. Nach einem Vorschlag der Landesregierung sollen Unis Studiengebühren zurück zahlen oder auf Beiträge verzichten, falls sie nicht für ein ausreichendes Studienangebot sorgen oder sogar eine Verlängerung der Regelstudienzeit verschuldet haben. An jeder Hochschule soll ein unabhängiges Gremium künftig Beschwerden der Studierenden entgegen nehmen und prüfen.

„Beklagt werden können aber nur erhebliche Mängel im Lehrangebot, und die sind nirgendwo definiert“, so Daniel Houben vom Landes-ASten-Treffen NRW. Zudem bestehe das Gremium nur zur Hälfte aus Studierenden und habe kaum Einflussmöglichkeiten. „Eine externe Person hat bei Stimmengleichheit das letzte Wort, und die wird von der Hochschule bestimmt“, so Houben. Darüber hinaus könnten nur komplette Semester oder Studiengänge Mängel anprangern. „Das Ganze soll die Studiengebühren sozialverträglich machen, es ist aber eine einzige Farce“, so Houben.

Ähnlich sehen das die Hochschulen: „Für die Qualität des Studiums bedeutet die Geld-zurück-Garantie keine wirkliche Verbesserung“, kritisiert Ole Lünnemann, Sprecher der Uni Dortmund. Er befürchtet einen Organisations-Aufwand für die Hochschule, die ohnehin schon mit knappen Mitteln und einer „Mangelverwaltung“ auskommen müsse. Auch die Universität Siegen hält das Vorhaben für einen nicht praktikablen „Werbegag“ der schwarz-gelben Landesregierung. Zwar könnten sich StudentInnen beschweren – etwa wenn es zu wenig Praktikumplätze gibt, Pflichtveranstaltungen überlaufen sind oder ausfallen. Für ausreichend Angebote müssten die Unis aber ohnehin sorgen, so Uni-Sprecher Ullrich Georgi. Bislang gebe es in Siegen kaum Probleme mit der Einhaltung der Regelstudienzeit.

Die Landesregierung betrachtet das Prüfungsgremium nach wie vor als ein geeignetes und neutrales Instrument, um die Qualität der Lehre sicherzustellen. Nach wie vor überschritten zu viele Studierende die Regelstudienzeit. „Durch die Einführung der Studiengebühren ändert sich die Beziehung zwischen Hochschulen und Studierenden“, so André Zimmermann, Sprecher des Innovationsministeriums. Die StudentInnen müssten nun für Leistungen zahlen. Durch die neue Situation könnten sie eine Steigerung der Qualität direkt an den Unis einfordern. „Damit wollen wir auch vermeiden, dass Studierende zivilrechtliche Schritte gegen Hochschulen einleiten“, sagt Zimmermann.

Bislang liegt den Hochschulen ein Referentenentwurf zur Stellungnahme vor. Die Geld-zurück-Garantie würde mit den Studiengebühren zum Wintersemester 2006/2007 eingeführt. „Wir sollten dann erst einmal die Wirkung des Instruments abwarten“, so Zimmermann.

Die Landesrektorenkonferenz hält allein die Idee der so genannten Geld-zurück-Garantie für fragwürdig und abwegig. Es werde so getan, als gäbe es einen Markt, auf dem äquivalente Leistungen und Gegenleistungen erbracht werden, so Volker Ronge, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz. „Allerdings kosten die Leistungen viel mehr, als der Student bezahlt.“ Außerdem habe jede Universität bereits ein „Unmaß“ an bestimmten Kontrollen: Jedes Semester würde geprüft, ob Veranstaltungen statt gefunden hätten. Außerdem kämen Kosten für die Prüfung der Beschwerden und die Gebühren-Rückerstattung auf die Hochschulen zu, befürchtet Ronge.

GESA SCHÖLGENS