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Justiz
: Tauben gefüttert, Wohnung gekündigt

NÜRNBERG | Wer gegen den Willen des Eigentümers in einem Mietshaus Tauben füttert, darf außerordentlich gekündigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Ein Mieter hatte vom Fenster seiner Wohnung aus mehrmals täglich Tauben gefüttert und jeweils um die dreißig Tiere angelockt. Der Vermieter hatte ihn abgemahnt, schließlich ordentlich gekündigt. Da der Mieter dennoch weitergemacht hatte, sei die außerordentliche Kündigung rechtens gewesen, erklärten die Richter. (epd)