Ohne Toleranz

Im öffentlichen afghanischen Recht gibt es keine Gesetzesnorm zur strafrechtlichen Behandlung von Homosexualität oder homosexuellen Handlungen. Dem Schweizerischen Bundesamt für Migration zufolge sind seit dem Sturz der Taliban Ende 2001 keine Urteile wegen Homosexualität bekannt geworden. Unter den früheren Machthabern, die die Scharia rigoros auslegten, stand darauf die Todesstrafe – durch Verschütten unter einer Mauer. Zuletzt wurde sie 1999 vollzogen. Die neue afghanische Verfassung besagt, dass sich kein Gesetz gegen den Islam richten darf. Ob die Gesetze mit ihm vereinbar sind, prüft der Oberste Gerichtshof. Vorsitzender ist der erzkonservative 82-jährige Mawlawi Fazl Hadi Shinwari. Er hatte zum Amtsantritt 2002 gesagt, gegen Homosexuelle könne auch nach dem Sturz der Taliban die Todesstrafe verhängt werden. Nur müsse dem ein Prozess vorausgehen. wei