in aller kürze
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Keine Haft gegen Auflagen

Der Haftbefehl gegen die schwangere, wegen Betrugs verurteilte Ex-Chefin der „Nordsee-Pflege“ wurde am Donnerstag außer Kraft gesetzt, wegen Fluchtgefahr jedoch gegen harte Auflagen: Ihre Personaldokumente und die ihres Lebensgefährten wurden in Verwahrung genommen und sämtliche Konten „eingefroren“. (taz)