LeserInnenbriefe
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Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Psychische Behinderungen

betr.: „Über uns. Mit uns“, taz.mit behinderung vom 2. 12. 16

Ich bin selbst nicht augenfällig schwerbehindert und betreue als Sozialarbeiter Menschen mit psychischer Behinderung wie schizophren oder depressiv erkrankte Menschen.

Abgesehen davon, dass auch für diese Menschengruppe das Bundesteilhabegesetz eine Katastrophe darstellt, findet sie in der heutigen taz keine Berücksichtigung. Das ist nicht nur schade, sondern auch ein Abbild der Lebenswirklichkeit psychisch erkrankter und dadurch behinderter Mitmenschen: Es gibt sie einfach nicht, man spricht nicht über sie, sie werden nicht wahrgenommen, und ihre Behinderung wird tabuisiert. Stattdessen ein fragwürdiger Spezialartikel über ABA und Autismus, wobei auch noch dabei davon ausgegangen wird, dass die geneigten LeserInnen wissen, was Autismus eigentlich ist ... Sehr schade!

THOMAS SCHWARZ, Riegelsberg

Danke für die Denkanstöße

betr.: „Über uns. Mit uns“, taz vom 2. 12. 16

Ich hatte mehrmals Gänsehaut beim Frühstück und möchte das nicht nur auf die morgendliche Kälte in meiner Küche schieben – das war vor allem Ihrer heutigen Sonderausgabe zu verdanken! Die verschiedenen Perspektiven auf das Thema waren so gut, dass sie glatt unter die Haut ging. Vielen Dank an alle Autor*innen für die Denkanstöße! HANNAH BLEY, Heidelberg

Ausstellung 1991

betr.: „Menschen mit Trisomie 21 sind die besten Fachleute für das Downsyndrom“, taz vom 2. 12. 16

Der schöne Bericht zur Ausstellung von Menschen mit Down­syndrom berichtet von einem wichtigen Ereignis.

Doch der Satz, es habe noch nie eine Ausstellung zum Thema Downsyndrom gegeben, trifft nicht zu. Die Karlsruher Kunsthalle hat 1991 eine Ausstellung „Fremder Frühling“ mit Katalog und 2002 eine große monografische Ausstellung mit umfangreichem Katalog: „Ein träumendes Bewusstsein“ präsentiert, in der der zwanzigjährige Weg einer schier ohnmächtigen Frau zu einer virtuosen Malerin vorgestellt wurde. Begleitet wurde diese Ausstellung von wissenschaftlichen Texten namhafter Fachwissenschaftler, damals ein totales Novum.

GERT REISING, Karlsruhe

Einsparen ist das Ziel

betr.: „Über uns. Mit uns“, taz vom 2. 12. 16

Danke für die taz.mit behinderung und die kritische Bericht­erstattung zum Gesetzgebungsverfahren des Bundesteilhabe­gesetzes (BTHG) in den letzten Wochen und Monaten.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nur vordergründig Anlass für das BTHG. Wesentlicher Anlass sind natürlich Einsparungen im Bereich der Eingliederungshilfe und der Behindertenhilfe. Der Referentenentwurf vom 22. 6. 16 spricht an vielen Stellen davon, unter anderem auch von einer „Effizienzrendite in der Eingliederungshilfe durch bessere Steuerung“; das verabschiedete Gesetz spricht klar davon, dass „keine neue Ausgabendynamik“ entstehen soll. Das ist das Ziel. Zentraler Bestandteil ist darum auch, dass die Eingliederungshilfe vom bisherigen SGB XII in das neue BTHG (SGB IX) verschoben wird.

Wie lassen sich Kosten sparen? Im Wesentlichen dadurch, dass der Kreis der Leistungsberechtigten verringert wird, und dadurch, dass Personalkosten (der größte Posten bei den Leistungserbringern) eingespart werden. Beides gelingt mit dem BTHG. Leistungsberechtigte müssen auf Hilfe in 5 von 9 Lebensbereichen angewiesen sein. An dieser Stelle verdeutlicht sich auch, dass der Präventionsgedanke, der in der bisherigen Eingliederungshilfe klar benannt wird und bereits einen Leistungsanspruch begründet, im neuen BTHG unter den Tisch fällt: Wer schon in 5 von 9 Lebensbereichen Hilfe benötigt, da ist die Behinderung schon manifest. Leistungsberechtigte sollen auch vorrangig in den Arbeitsmarkt vermittelt werden, was vermutlich in Richtung Niedriglohnsektor geht. Und die Eingliederungshilfe ist nachrangig zur Pflege (§ 91 [3] SGB IX). Man beachte an dieser Stelle die frappierende Ähnlichkeit mit dem neuen Pflegedürftigkeitsbegriff, der ab 1. 1. 17 gilt, und den 9 genannten Lebensbereichen des BTHG!

Personalkosten in der Pflege sind günstiger als die Personal­kosten in der Eingliederungshilfe. Darum sollen Behinderte in die Pflege abgeschoben werden. Gleichzeitig stehen große Pflegeinstitute wohl schon in den Startlöchern, Menschen aus der Eingliederungshilfe kostengünstig zu „pflegen“. Pflegestärkungsgesetz III und Bundesteilhabegesetz gehen Hand in Hand und sind politischer Wille. Es geht um Geld und nicht um Stärkung oder Teilhabe. STEFAN KLATT, Berlin

LeserInnen sensibilisieren

betr.: „Gäste im Rollstuhl haben Angst, dass sie nicht ­wegkommen“, taz vom 3. 12. 16

Ein sehr spannendes Interview, das Barbara Dribbusch da mit dem Geschäftsführer von Runa-Reisen geführt hat. Grundsätzlich begeistern mich Ihre Artikel zum Thema Behinderung gerade sehr. Nicht nur als Student der Heilpädagogik/Inclusion Studys würde ich mir wünschen, dass solche Artikel ganzjährig verteilt und in noch viel mehr Zeitschriften erscheinen würden, um die Leserschaft zu sensibilisieren. Die Art und Weise, wie Sie das thematisieren, dass nicht nur über Menschen mit Lebens­erschwernissen, sondern mit und vor allem von ihnen geschrieben wird, finde ich klasse. CHRISTIAN SCHMIDT, Dresden