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Telekom-Aktionäre
: Schadenersatz scheint möglich

FRANKFURT/M. | Mehr als 16 Jahre nach dem dritten Telekom-Börsengang sind enttäuschte Kleinanleger einer Schadenersatz­leistung einen großen Schritt näher gekommen. Das OLG Frankfurt entschied gestern in einem Musterverfahren, dass die Telekom einen schwerwiegenden Fehler im damaligen Verkaufsprospekt verschuldet hat. Die mehr als 16.000 Kläger müssen sich aber weiter gedulden, bis sie möglicherweise Geld bekommen. Die Telekom kann noch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an­rufen. (dpa)