Diakonie will geflüchtete Frauen schützen

Schutz Geflüchtete Frauen in Unterkünften müssten effektiver vor Gewalt bewahrt werden, fordert die Diakonie Hamburg – auch durch mehr Plätze in Frauenhäusern

Das Diakonische Werk Hamburg fordert eine neue gesetzliche Regelung, damit Frauen in Flüchtlingsunterkünften besser vor Gewalt geschützt werden. Auch in den Flüchtlingsunterkünften müsse konsequent gelten: „Wer schlägt, muss gehen“, sagte Stefanie Leich, Leiterin des Diakonie-Frauenhauses, am Mittwoch zum bevorstehenden „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November. Außerdem seien in Hamburg mindestens 30 weitere Frauenhausplätze für geflüchtete Frauen notwendig.

In diesen Einrichtungen können von physischer und psychischer Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder unterkommen. Nach Gewalthandlungen kann Männern grundsätzlich von einem Gericht verboten werden, sich dem Opfer wieder zu nähern. Auch die Polizei kann einen Platzverweis aussprechen.

Doch von Gewalt bedrohte Frauen in Flüchtlingsunterkünften haben diesen Schutz durch Platzverweise jedoch nicht, weil die Männer dort laut Gesetz leben müssen. Ihre Unterkunft wird ihnen vom Landkreis oder der Stadt zugewiesen. Nach Ansicht der Diakonie ist der Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt jedoch eindeutig das höhere Rechtsgut. Dies müsse nun dringend vom Gesetzgeber entsprechend geregelt werden.

Die kirchliche Organisation beklagt zudem, dass bedrohten Frauen in Flüchtlingsheimen grundlegende Standards wie getrennte Duschen, abschließbare Toiletten und getrennte Unterbringung fehlten.

In den Hamburger Unterkünften gebe es zwar mittlerweile 470 Plätze für schutzbedürftige Personen wie Minderjährige, Schwangere, Ältere, Behinderte oder Folteropfer. Dies reiche jedoch nicht aus. Außerdem würden sie den betroffenen Frauen keinen ausreichenden Schutz vor Gewalt bieten. Daher müsse das Angebot der Frauenhäuser mit ihren hohen Sicherheitsstandards ausgebaut werden. (epd)