Trotz Gesetzes fehlen oft Geräte

Rauchmelder Die meisten Häuser in Niedersachsen haben zwar welche, viele aber eben noch nicht: Für den Brandschutz sind Rauchmelder Pflicht. Experten schätzen, dass es immer noch viele Wohnungen ohne die Warngeräte gibt. Und niemand kontrolliert das. Dabei steigt in der Adventszeit das Risiko

Trotz der Rauchmelder-Pflicht in Niedersachsen gibt es nach Expertenmeinung immer noch zehn bis 30 Prozent Wohnungen ohne entsprechende Geräte. Das schätzt der Sprecher des Innungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks in Niedersachsen, Stephan Langer.

Rauchmelder sind seit einem Jahr Pflicht im Wohnungsbau. Ende 2015 endete eine Übergangsfrist, seitdem ist der Einbau gesetzlich verankert. Vermieter und Hauseigentümer müssen nachrüsten –ob sie das aber auch wirklich tun, lässt sich kaum feststellen. „Eine Extra-Meldepflicht an die Bauaufsichtsbehörden über die Installation gibt es nicht“, heißt es dazu im niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Die Dunkelziffer der Wohnungen ohne Rauchmelder sei hoch, sagte Langer. Wenig Probleme bei der Umsetzung sieht er bei Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften und bei Neubauten.

Wer immer noch keine Geräte installiert habe, solle dies jetzt nachholen, betonte Langer. „Gerade zur Weihnachtszeit mit Kerzen in den Wohnungen steigt die Gefahr von Bränden.“

Die Bauordnung schreibt für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, durch die Rettungswege führen, jeweils mindestens einen Warnmelder vor. Diese sollen Rauch so frühzeitig erkennen und mit einem durchdringenden Alarmton melden, dass Bewohner sich rasch in Sicherheit bringen können.

Für die Ausstattung mit Geräten ist der Eigentümer verantwortlich. Die Kosten für Geräte und Installation kann der Vermieter allerdings anteilig auf die Jahresmiete umlegen. Um die Betriebsbereitschaft der Batterien müssen sich die Mieter kümmern. Ob beides auch wirklich geschieht, kann von Bauaufsichtsbehörden anlassbezogen kontrolliert werden –etwa bei Beschwerden von Mietern über ihre Wohnungsgesellschaft oder über ihre Nachbarn. „Keinesfalls kontrollieren wir die Schornsteinfeger, ob Geräte eingebaut sind, das ist Sache des Gesetzgebers“, sagte Langer. Auf Kundenwunsch werde jedoch die Funktion eingebauter Geräte überprüft.

Feuerwehrverbände gehen bundesweit von mindestens 400 Brandopfern pro Jahr aus, dabei sterben die Bewohner meistens nachts –während sie schlafen. (dpa/taz)