Das Geld auf dem Dach

Sonnenkraft Für Solaranlagen gibt es für private HausbesitzerInnen weiterhin viele Fördertöpfe. Öffentliche Beratungsstellen helfen dabei, sie optimal auszuschöpfen

Sich die Solaranlage bezuschussen lassen: Unabhängige Beratungsstellen helfen bei der Suche nach der richtigen Förderung Foto: Jörg Schurig/dpa

von André Zuschlag

Wärme- und Stromerzeugung durch Solaranlagen lohnen sich für private HausbesitzerInnen weiterhin finanziell. Vieles wird vom Bund und von den einzelnen Bundesländern gefördert. Daran hat auch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wenig geändert. Denn es gibt eine ganze Menge weiterer Fördermöglichkeiten. Deshalb lohnt es sich, professionelle Beratung zu suchen.

Eine unabhängige Institution ist beispielsweise das Solarzentrum Hamburg, das über die diversen Fördermöglichkeiten kostenlose und professionelle Auskunft geben kann. Auch in den anderen norddeutschen Bundesländern lässt sich individuelle Beratung finden. „Das lohnt sich immer“, sagt Bernhard Weyres-Borchert, technischer Berater beim Solarzentrum Hamburg. Er betont, dass viele einzelne Förderprogramme, von denen viele Interessierte bisher womöglich noch nichts wissen, kombiniert werden können: „Mit unserer Hilfe lassen sich individuell optimale Förderkonzepte finden.“

Für private HausbesitzerInnen werden vor allem die thermischen Solaranlagen laut Weyres-Borchert „kräftig gefördert“. Mittels dieser Anlagen lassen sich im eigenen Haus Wasser und Wohnräume erwärmen. Für kleinere Solaranlagen zur Warmwasserbereitung gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Zuschuss von 500 Euro. Größere Anlagen mit elf bis 40 Quadratmetern werden mit 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.

Solaranlagen, die neben der Warmwasserbereitung auch noch als Heizungsunterstützung angewendet werden können, werden sogar mit 2.000 Euro bezuschusst und bei größeren Anlagen gibt es 140 Euro pro Quadratmeter. „Die bekommt man praktisch geschenkt“, sagt Weyres-Borchert. Seit Anfang November gibt es etwa in Hamburg eine zusätzliche Landesförderung auf Sonnenkollektoren zur Wärmeproduktion. Jeder Quadratmeter wird mit 200 Euro gefördert. „Dank der Zuschüsse können sich die Kosten also beinahe halbieren“, so Weyres-Borchert. Da man mit dieser Wärmeproduktion auch weniger Öl verbraucht, macht sich das indirekt bezahlbar.

Bei der Stromproduktion gibt es ebenfalls weiterhin gute Förderoptionen, wenngleich die feste Vergütung für Betreiber von Windparks oder Solaranlagen für deren eingespeisten Strom ein Ende hat. Dass beschlossen die Mehrheiten von CDU und SPD in Bundestag und Bundesrat im vergangenen Juli durch die Novelle des EEG.

Am 1. Januar kommenden Jahres tritt das Gesetz in Kraft. Es führt Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien ein. An sonnigen Werktagen kann Strom aus Photovoltaikanlagen nämlich zeitweise bis zu 35 Prozent, an Sonn- und Feiertagen bis zu 50 Prozent des momentanen Stromverbrauchs abdecken. Allerdings soll er für VerbraucherInnen günstiger werden. Künftig soll der Strompreis per Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt werden: Wer das günstigste Angebot macht, also am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält den Zuschlag für eine Anlage. Aber hier gibt es entscheidende Ausnahmen.

Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht bleiben nämlich Anlagen, die weniger als 750 kW im Jahr produzieren. Üblicherweise handelt es sich dabei um Dach- und Freiflächenanlagen, die für die Eigenversorgung gedacht sind. Die durchschnittliche Leistung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach eines Einfamilienhauses liegt, so Weyres-Borchert, bei etwa drei bis vier Kilowattstunden. Damit wird in etwa der Jahresstromverbrauch erzeugt. Da heutzutage Solarstromanlagen eigenverbrauchsoptimiert betrieben werden, kann man mit einer solchen Anlage ohne Batteriespeicher durchschnittlich 30 Prozent des erzeugten Solarstromes direkt nutzen; 70 Prozent gehen über den Hausanschluss in das öffentliche Netz.

Mit einem entsprechend dimensionierten Stromspeicher erhöht sich der Eigenverbrauchsanteil auf circa 60 Prozent. Sie erhalten weiterhin eine feste Vergütung. Zudem können die Bundesländer künftig in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Grünflächen und Äckern nach selbst festgelegten Kriterien erlauben.

Laut Weyres-Borchert gilt es außerdem zu bedenken, dass die Anschaffungskosten für die Speicher von Solarstrom immer weiter sinken. Außerdem gewährt die staatliche KfW-Bank Tilgungszuschüsse für die Anschaffung von Speichern beziehungsweise deren Nachrüstung. „Da gibt es also auch hier auf indirektem Weg finanzielle Unterstützung“, so Weyres-Borchert.