URTEIL RECHTSKRÄFTIG
: Turbo-Student muss voll zahlen

ARNSBERG | Auch im zweiten Anlauf ist ein eifriger Student mit seinem Versuch gescheitert, Studiengebühren in Höhe von knapp 2.600 Euro erstattet zu bekommen. Das Landgericht Arnsberg wies die Berufung des Mannes in dem Revisionsverfahren vom Dienstag zurück. Der ehemalige Student hatte an einer privaten Hochschule den Bachelor- und Masterabschluss in vier anstatt den üblichen elf Semestern absolviert. Hinterher weigerte er sich, die vollen Gebühren zu zahlen. (dapd)