Fantasievoller Angriff vor Gericht

Deutsche Umwelthilfe will Industrie- und Handelskammertag zum Schweigen zwingen

BERLIN taz ■ So schnell lässt sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nicht einschüchtern – schon gar nicht von Umweltschützern. Gestern teilte Chefjurist Möllering mit, dass man „keine Unterlassungserklärung abgeben“ werde. Er reagierte damit auf eine offizielle Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie hatte den DIHK ultimativ aufgefordert, bis gestern 17 Uhr ein umstrittenes Umweltpapier zurückzuziehen. Gleichzeitig wurde eine Konventionalstrafe von 10.000 Euro angedroht.

Gegenstand des Streits: Anfang September hatte der DIHK 20 Thesen veröffentlicht, die einen „Strategiewechsel in der Umweltpolitik“ anpeilten. So wurde unter anderem gefordert, dass sich Deutschland von seinen konkreten Klimaschutzzielen verabschiedet. Etwa von der Selbstverpflichtung, die Emission der Treibhausgase bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. „Muss entfallen“, lautet das DIHK-Urteil. Die Ökosteuer will man zwar nicht ganz abschaffen, aber reduzieren. „Die ökologisch motivierte Belastung der Energiepreise muss gesenkt werden“, heißt es in dem Papier.

Um die Mittelstandsvertreter künftig zum Schweigen zu zwingen, nutzte die Deutsche Umwelthilfe einen juristischen Trick: Über ihre Tochterfirma Umweltschutz-Service GmbH ist sie selbst „Zwangsmitglied“ der IHK Hochrhein-Bodensee. Nun sieht sich die Umwelthilfe von den eigenen Verbandsvertretern geschädigt – schließlich schreibe das Gesetz ausdrücklich vor, dass die IHKs die Interessen einzelner Gewerbezweige oder -betriebe „abwägend und ausgleichend“ berücksichtigen.

Da der DIHK das umstrittene Umweltpapier nicht zurückzieht, will die Umwelthilfe nun eine Unterlassungsklage vor Gericht anstrengen. Rechtsanwalt Remo Klinger hofft auf Mitstreiter und will durch alle Instanzen gehen: „Viele Umweltschutzunternehmen müssen sich fragen, ob sie vom DIHK noch richtig vertreten sind.“ UH