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BGH kippt Bauspargebühr

KARLSRUHE | Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen darauf hoffen, ihr Geld erstattet zu bekommen. Der Bundesgerichtshof erklärte entsprechende Klauseln in Bausparverträgen am Dienstag für unzulässig, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Die Gebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen – zusätzlich zu den Zinsen. Weil sie in aktuellen Tarifen nicht mehr vorgesehen ist, profitieren vom Urteil nur Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst beantragen wollen oder die Gebühr kürzlich gezahlt haben. (dpa)