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Veränderung von Erbgut
: SPD gegen Ausnahmen beim Genmais-Verbot

Hier herrscht Klarheit Foto: dpa

BERLIN | Die SPD-Bundestagsfraktion will beim geplanten Genmais-Verbot keine Ausnahmegenehmigungen für neue Techniken zur Veränderung von Erbgut zulassen. „Die kurzfristig im Kabinett vorgenommene Änderung zu neuen Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas9 ist inhaltlich für uns nicht tragbar“, sagte die zuständige SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß am Montag. Sie bezog sich auf den am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf zum Genmais-Verbot, mit dem Deutschland in Europa zum Vorreiter einer neuen Gentechnik-Ära würde. CRISPR/Cas9 ist eine Technik, mit der vergleichsweise einfach Teile der genetischen Informationen eines Organismus verändert werden können. Die Europäischen Union hat noch nicht entschieden, wie CRISPR/Cas9 rechtlich eingeordnet werden soll: Wird die Technik wie die konventionelle Gentechnik behandelt, müsste sie denselben aufwendigen Prüfverfahren unterliegen. Sollten CRISPR/Cas9-Pflanzen als Ergebnisse einer konventionellen Pflanzenzucht eingestuft werden, wäre ihre Vermarktung ungleich einfacher. (rtr)