DÜSSELDORFER TABELLE
: Mehr Geld für Unterhaltspflichtige

DÜSSELDORF | Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab 1. Januar 2013 mehr von seinem Geld behalten. Die Unterhaltssätze der „Düsseldorfer Tabelle“ für die Kinder bleiben allerdings unverändert. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren darf künftig 1.000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten. Die Anhebung war durch die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze notwendig geworden. (dpa)