Gepfefferter Einsatz

PFEFFERSPRAY Polizei leitet interne Ermittlungen wegen Sprühaktion gegen Demonstranten ein

Einen „hemmungslosen Umgang“ mit Pfefferspray gegen Demonstranten wirft die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Antje Möller der Polizei vor. Deshalb begrüße sie es ausdrücklich, dass nun die Dienststelle Interne Ermittlungen (DIE) gegen mehrere Polizeibeamte ermittelt, die am 10. November bei einer Demonstration gegen „Mietenwahnsinn“ mehreren Demonstrierenden aus kurzer Distanz Pfefferspray ins Gesicht sprühten. Das ist auf zwei Videoaufnahmen zu erkennen.

Aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage Möllers geht nun hervor, dass die DIE aufgrund der Videos Ermittlungen wegen des Verdachts auf „Körperverletzung im Amt“ eingeleitet hat. Dabei könnten sich „strafrechtlich relevante Vorwürfe auch gegen Polizeibeamte ergeben“, erklärt der Senat. Möller findet es „besorgniserregend“, dass solche Einsätze gegen Demonstranten „immer mehr zur Normalität“ würden. Deshalb fordert sie eine „lückenlose Dokumentation aller Pfefferspray-Einsätze“, um deren Rechtmäßigkeit überprüfen zu können.

Nach Auskunft der Innenbehörde ist der Einsatz von Pfefferspray mit kleinen Sprühern „bei einer Distanz von unter einem Meter grundsätzlich unzulässig“, bei größeren Geräten liege die Mindestentfernung bei zwei Metern. Dabei sei der Strahl „zur angriffsstoppenden Wirkung direkt auf die bloße Haut des Gesichts zu richten (möglichst nicht direkt in die Augen)“, heißt es in der Senatsantwort. Auf den Videos aber ist zu erkennen, dass die Aktionen aus kürzester Entfernung erfolgten.

Dabei bekam auch der Bundestagsabgeordnete Jan van Aken (Die Linke) eine ordentliche Ladung ab. Er sei „bei dem Reizgas-Angriff der Polizei massiv getroffen worden“, sagt van Aken. Deshalb stehe er „der Staatsanwaltschaft Hamburg als Zeuge gerne zur Verfügung“, so van Aken. Es dürfe nicht hingenommen werden, dass „das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit von Polizeibeamten in Hamburg willkürlich und gezielt verletzt“ werde.  SMV