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justiz in NiedersachsenGewaltopfer kriegen Prozessbegleitung

Gewaltopfer bekommen in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Prozessbegleitung durch psychologisch geschultes Fachpersonal. Die Landesregierung habe ein entsprechendes Gesetz vorgelegt, teilte die Staatskanzlei mit. Profitieren können Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind. In Niedersachsen können sich Gewalt­opfer bereits seit 2013 durch psychosoziale Prozessbegleiter unterstützen lassen. Neu ist der Rechtsanspruch darauf. (dpa)

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