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Eine Reproduktionsklinik darfeinem Urteil des Amtsgerichts Hannover zufolge den Namen eines Samenspenders nicht länger verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die als Retortenbaby zur Welt kam, hatte auf Herausgabe des Namens ihres Erzeugers geklagt. Dieser Klage gab das Gericht am Montag statt. Die Mutter der 21-Jährigen hatte sich künstlich befruchten lassen, weil ihr Ehemann zeugungsunfähig war. Auf Anfrage hatte sich die Klinik zunächst geweigert, den Namen des Spenders zu nennen, obwohl die Rechtssprechung in dieser Frage inzwischen eindeutig ist. +++ Bei der Reduzierung des Antibiotika-Einsatzesin ihren Ställen bekommen Niedersachsens Landwirte Hilfestellung aus dem Internet zur Tierwohl-Verbesserung. Agrarminister Christian Meyer(Grüne) schaltete die Plattform „Aniplus“ frei, die Strategien für eine Verbesserung der Tiergesundheit aufzeigen soll. Das Projekt zielt auf eine Reduzierung von Gesundheitsgefahren durch resistente Keime ab und wurde in seiner aktuellen Form vom Agrarministerium mit 200.000 Euro unterstützt. +++ Vor wachsender sozialer Ungleichheit warntdie niedersächsische Landesarmutskonferenz. Trotz der wirtschaftlich günstigen Entwicklung sei landesweit fast jeder Sechste von Armut bedroht, kritisierte Maike Janßen von der Landesarmutskonferenz am Montag anlässlich der Tagung „Armut. Macht. Flucht.“. +++