HSH-Banker doch nicht aus dem Schneider

Finanzkrise Prozess gegen Ex-Vorstände der HSH Nordbank wird neu aufgerollt. Der BGH kassiert die Freisprüche für die Ex-Vorstände – und schickt den Fall nach Hamburg zurück

Im Fall um komplizierte Geschäfte mit Millionenverlusten der HSH Nordbank hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche für sechs frühere Manager kassiert. Der 5. Strafsenat in Leipzig hob am Mittwochnachmittag das entsprechende Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2014 auf. Der Fall muss neu aufgerollt werden und wird dafür an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurücküberwiesen (Az.: 5 StR 134/15).

Die sechs früheren Vorstände der Landesbank, darunter auch die ehemaligen Vorstandschefs Hans Berger und Dirk Jens Nonnenmacher, müssen sich damit erneut wegen Untreue und in zwei Fällen auch Bilanzfälschung verantworten. Bei der ersten Runde hatte der Prozess für Aufsehen gesorgt, weil erstmals ein gesamter Bankvorstand vor Gericht stand. Die Staatsanwaltschaft war nun mit ihren Revisionen gegen die Freisprüche erfolgreich.

Die Vorstände hatten im Dezember 2007 im Umlaufverfahren einem Paket mit spekulativen und volatilen Kreditausfall-Geschäften zugestimmt. Damit sollte die Eigenkapitalquote verbessert und die Bilanz optisch aufgebessert werden. Doch das Geschäft brachte einen Millionenschaden ein. Der Vorwurf der Anklage: Die Vorstände hatten sich nicht ausreichend über die Transaktion informiert und das Geschäft nicht pflichtgemäß geprüft.

Für den 5. Strafsenat des BGH hielten die Freisprüche einer Prüfung nicht stand. Ein Fehler der Vorinstanz sei es gewesen, in der Frage der Untreue zwar eine Pflichtverletzung der Vorstände zu sehen, diese aber als nicht gravierend genug für eine Verurteilung einzustufen.

Denn wie gravierend die Versäumnisse gewesen seien, sei vom Landgericht nur unvollständig geprüft worden. In den Vorlagen für die Vorstände zu dem Geschäft seien mehrere kritische Passagen gewesen. „Wenn ich das als Fachmann lese, müssen die Alarmglocken läuten“, begründete der vorsitzende Richter, Günther Sander. Das sei in der Vorinstanz nicht ausreichend gewürdigt worden.

Diese Fragen müssen in einem neuen Verfahren erörtert werden. Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts verwies darauf, dass sich nun eine andere als die bisher zuständige Strafkammer in die Akten einarbeiten müsse.

Die Fraktionen von FDP und Grünen im Landtag von Schleswig-Holstein begrüßten die BGH-Entscheidung. „Die Verantwortlichen der HSH-Misere müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sagte: „Der BGH hat mit dankenswerter Klarheit festgestellt, dass sich Banker eben nicht alles leisten können.“ (dpa)