Grünes Licht für Unterkunft

WOHNRAUM Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Klage von Bergedorfern gegen eine Folgeunterkunft ab. Die 780 Wohnungen dürfen gebaut werden

Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch die Beschwerde von zwei Anwohnern gegen den Bau einer Folgeunterbringung für Geflüchtete am Mittleren Landweg in Bergedorf abgelehnt. Es bestätigt damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts. Damit kann die Baugenehmigung für die Unterkunft nun umgesetzt werden.

Am Gleisdreieck am Mittleren Landweg kann nun also die Folgeunterbringung mit etwa 780 Wohnungen gebaut werden. Dort sollen bis zu 3.400 Geflüchtete unterkommen. Die Wohnungen sollen später in Sozialwohnungen umgewandelt werden.

Die Baugenehmigung vom 18. April umfasst die Errichtung von 19 massiven Häusern, die neben Wohnflächen auch Gemeinschaftseinrichtungen und Büroräume für die Verwaltung beinhalten. Den von zwei Anwohnern dagegen beantragten einstweiligen Rechtsschutz hatte bereits das Verwaltungsgericht am 10. Juni abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht führte nun aus, die Antragsteller werden durch die Baugenehmigung nicht ihren Rechten verletzt. Hamburg sei nicht verpflichtet gewesen, zunächst einen entsprechenden Bebauungsplan zu erlassen. Das Verwaltungsgericht habe zu Recht den festgestellten formellen Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht ergebnisrelevant angesehen. Es sei außerdem nicht zu erkennen, dass die erwartete Lärmbelastung zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzung der Grundstücke der Antragsteller führe. mac