Tierschutz für Klagerecht

Tierschutzpräsident Apel fordert Verbandsklagerecht. Bürgerschaft berät morgen

Bremen taz ■ „Ideologiefrei“ sollen die Bürgerschaftsabgeordneten am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine prüfen, den die Grünen eingebracht haben. Das fordert jetzt der Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins und Präsident des Deutschen Tierschutzbundes Wolfgang Apel: „Es geht hier nicht um Parteipolitik und auch nicht um einen Angriff auf Wirtschaft und Wissenschaft. Es geht allein darum, im Tierschutz normale verfassungsgemäße Rechtsverhältnisse zu schaffen.“

Für Bereiche, in denen Betroffene – zum Beispiel gequälte Tiere – nicht selbst klagen können, gibt es das Instrument der Verbandsklage, im Naturschutz ist sie seit Jahren zulässig. „Der Tierschutz steht sowohl im Grundgesetz als auch in der Bremischen Landesverfassung gleichrangig neben dem Naturschutz“, argumentiert Apel, also müsse es auch die Möglichkeit der Verbandsklage geben. Ein bundesweites Klagerecht hatte 2004 der Bundesrat abgelehnt, daraufhin brachten die Grünen ein Entwurf zur landesweiten Einführung ein. Der Tierschutzverein hat nach eigenen Angaben mehrere tausend Unterschriften für einen entsprechenden Bürgerantrag gesammelt. sgi