Tod auf der „Gorch Fock“ vor Gericht

Bundeswehr Seit Jahren hoffen die Eltern der verunglückten Rekrutin Jenny Böken auf die Justiz

MÜNSTER dpa | Der Todesfall der jungen Kadettin ist bis heute rätselhaft. Vor acht Jahren stürzte Jenny Böken einen Tag vor ihrem 19. Geburtstag auf der „Gorch Fock“, dem Segelschulschiff der Bundeswehr, über Bord. Die Leiche der Frau aus Geilenkirchen wurde später in der Nordsee gefunden. Die Eltern kämpfen seit Jahren vor deutschen Gerichten um Entschädigung und um eine Antwort auf die Frage: Wer trägt die Schuld am Tod ihrer Tochter? Jetzt beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Fall. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen im Oktober 2014 eine Entschädigung über 40.000 Euro nach dem Soldatenversorgungsgesetz abgelehnt. Das Gericht nannte den Einsatz der Offiziersanwärterin im Sanitätsdienst zwar lebensgefährlich, doch nicht besonders lebensgefährlich. Nach dem Gesetz ist dieser sprachliche Unterschied entscheidend. So hatten die Klagegegner argumentiert, das Schiff habe so ruhig im Wasser gelegen, dass es keine Schwimmwesten gebraucht habe. Die Eltern dagegen meinen, ihre Tochter sei bei widrigen Wetterbedingungen zu schlecht gesichert und zudem krank gewesen.

Das OVG in Münster wird diese Entscheidung nun am Mittwoch in mündlicher Verhandlung überprüfen und hat dazu neun Zeugen geladen. Darunter sind der damalige Kapitän und Schiffsarzt der „Gorch Fock“. Auch soll ein Meteorologe zu den Wetterbedingungen während der Nachtwache befragt werden.

Im August hatte das OLG Schleswig ein Strafverfahren gegen den Schiffsarzt abgelehnt. Den Antrag der Eltern wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung stufte das Gericht als unbegründet ein. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach nach Abschluss der Ermittlungen von einem tragischen Unglück.