Knast für den Kassenwart

URTEIL Neben der Veruntreuung von Parteigeldern sorgte seine Nähe zum Rotlichtmilieu für Schlagzeilen. Jetzt wurde der Exschatzmeister von Brandenburgs Grünen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

Seine Neigung zum Rotlichtmilieu ist dem Exschatzmeister der Brandenburger Grünen zum Verhängnis geworden: Christian Goetjes muss wegen der Veruntreuung von Parteigeldern ins Gefängnis. Am Montag verurteilte ihn das Landgericht Potsdam zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Zwischen Januar 2010 und Februar 2011 hat sich Goetjes laut Urteil in 261 Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht und rund 270.000 Euro abgezweigt (die taz berichtete). Im Prozess hatte der 35-Jährige ausgesagt, mit dem Geld uneigennützig in Not geratenen Prostituierten geholfen zu haben. Das kauften ihm die Richter nicht ab: „Er suchte Anerkennung und wollte sich interessant machen“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann.

Nach dem Urteil verhaftet

Goetjes wurde nach dem Urteil verhaftet. Wegen Fluchtgefahr hatte das Gericht den Haftbefehl gegen ihn wieder in Vollzug gesetzt. Tiemann befürchtete, dass sich der 35-Jährige erneut absetzen könnte. Der Angeklagte war 2011 zunächst verschwunden, als der Fall aufflog. Auch über welche Finanzmittel er tatsächlich verfüge, sei nicht bekannt. Goetjes hatte sich als mittellos dargestellt.

Im Prozess war jedoch bekannt geworden, dass er in Berlin einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betreiben soll. Eine Prostituierte hatte vor Gericht ausgesagt, er habe ihr nachgestellt, nachdem sie sich von ihm getrennt habe. Die 22-Jährige hatte ihn angezeigt. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt deswegen und prüft zugleich, ob sich Goetjes der Zuhälterei schuldig gemacht hat.

Für den Untreueprozess waren die Vorwürfe allerdings nur wegen der Glaubwürdigkeit von Goetjes von Belang. Die Grünen dagegen dürfte die finanzielle Situation ihres Exschatzmeisters sehr interessieren: Weil sie davon ausgingen, dass bei ihm nichts zu holen ist, wurde eine Schadenswiedergutmachung von lediglich 65.000 Euro vereinbart. Damit hatte Goetjes einen Zivilprozess verhindert.

Bislang hat die Partei 35.000 Euro zurückerhalten. Den Schaden beziffert sie auf über 290.000 Euro. Geld, das größtenteils verloren sein dürfte, wie Richter Tiemann meinte. Er warf der Partei mangelhafte Kontrolle vor: „Das interne Sicherungssystem der Grünen hat vollständig versagt.“ (dpa)