Nikab-Urteil rechtskräftig

Eine junge Muslimin aus Osnabrück hat im Streit um das Tragen einer Vollverschleierung im Schulunterricht darauf verzichtet, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzureichen. Die Frist sei am 12. September abgelaufen, teilte das Verwaltungsgericht Osnabrück mit. Das Gericht hatte am 22. August den Antrag der Muslimin abgelehnt, im Unterricht am Abendgymnasium einen Nikab tragen zu dürfen. (Az. 1 B 81/16). Die Frau hatte sich ob des Medieninteresses geweigert, selbst vor dem Gericht zu erscheinen. Dort hätte sie die Gründe zum Tragen des Nikab persönlich vortragen sollen. (epd)